Redaktionsstatut Media Tech Navigator (Webseite)
Das Redaktionsstatut gilt für alle Personen, die an der Erstellung der Webseite des „Media Tech Navigators“ im Rahmen des IPW (Interdisziplinäres Projekt Wirtschaft (in den Studiengängen Medienwirtschaft sowie Digital- und Medienwirtschaft)) beteiligt sind – inklusive der dazugehörigen Magazine sowie der Social-Media-Kanäle des „Media Tech Navigators“ und alle weiteren unter dieser Marke produzierten Inhalte.
Der „Media Tech Navigator“ ist sowohl ein studentisches wissenschaftliches Projekt als auch ein journalistisches Produkt, das von Studierenden unterschiedlicher Studiengänge im Rahmen der Lehre produziert wird. Sie lernen hier sowohl wissenschaftlich zu arbeiten (bspw. Erstellung von Studien) und entsprechende Forschungsergebnisse für unterschiedliche Zielgruppen aufzubereiten und zu kommunizieren. Die Studierenden genießen im IPW Gestaltungsfreiheit und lernen zugleich, Verantwortung zu übernehmen. Der „Media Tech Navigator“ ist deshalb explizit nicht Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule der Medien. Dennoch sollten sich die Studierenden bewusst sein, dass sie bei ihrer Arbeit für den „Media Tech Navigator“ in der Öffentlichkeit auch als Studierende einer staatlichen Hochschule wahrgenommen werden. Alle, die beim „Media Tech Navigator“ mitwirken, müssen deshalb die in diesem Statut festgelegten Grundsätze beachten.
Wissenschaftliches Arbeiten
Bei allen Produkten des „Media Tech Navigators“ sind die Studierenden angehalten, die Regeln und Kriterien des wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten. Zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gehören insbesondere folgende allgemeinen Prinzipien:
- nach den anerkannten Regeln (lege artis) zu arbeiten,
- wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden anzuwenden und bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden Aspekte der Qualitätssicherung und Standardbildung zu berücksichtigen,
- Forschungsergebnisse zu dokumentieren (verwendete oder entstehende Forschungsdaten, Methoden-, Auswertungs-und Analyseschritte), gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten,
- quellenfundiert zu arbeiten und alle verwendeten Quellen offenzulegen,
- sich im Hinblick auf die Beiträge von Partner/innen, Konkurrent/innen und Vorgänger/innen ehrlich zu verhalten,
- alle Ergebnisse und deren Interpretationen kritisch zu prüfen,
- Methoden zur Vermeidung von (unbewussten) Verzerrungen bei der Erhebung und Interpretation von Befunden, soweit möglich, anzuwenden,
- einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.
Die Studierenden tragen Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in den Produkten des „Media Tech Navigators“ zu verwirklichen und für sie einzustehen. Die Studierenden dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist. Dritten ist der Zugang zu diesen Informationen zu gestatten.
Zu den Regeln wissenschaftlichen Arbeitens gehört auch die gemeinsame Ausrichtung auf ein mediales Produkt mit einheitlichem Erscheinungsbild. Der Styleguide muss deshalb eingehalten werden und der Redigaturprozess muss bei den Produktionen Berücksichtigung finden.
Journalistische Aufbereitung der Inhalte
Für alle Produktionen des „Media Tech Navigators“ gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze, insbesondere Urheberechte und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre sind einzuhalten. Darüber hinaus haben alle im Rahmen des Pressekodex festgeschriebenen Regeln Gültigkeit für die Arbeit beim „Media Tech Navigator“. Ausdrücklich bezieht sich das Redaktionsstatut des „Media Tech Navigators“ auf die im Grundgesetz verbürgte Pressefreiheit, die die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik einschließt. Die Studierenden müssen sich der Verantwortung bewusst sein, die mit diesen Rechten einhergeht: Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe im Sinn des Pressekodex fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von sachfremden Beweggründen wahr. Parteipolitische, geschäftliche oder persönliche Interessen der Studierenden dürfen somit für die Produkte des „Media Tech Navigators“ keine Rolle spielen. Die Beiträge dürfen keine Öffentlichkeitsarbeit für einzelne Parteien, Gruppen oder an Wahlen beteiligte Vereinigungen enthalten, selbstverständlich darf aber über politische Themen berichtet werden.
Die im „Media Tech Navigator“ veröffentlichten Meinungsbeiträge bilden nicht die Meinung der „Media Tech Navigator“-Redaktion, der Hochschule der Medien oder der dort Lehrenden ab, sondern ausschließlich die des jeweiligen Autors/der jeweiligen Autorin bzw. den Autor:innen-Teams. Auch bei Meinungsbeiträgen muss die faktische Basis der Argumentation stets sorgfältig überprüft werden.
Personen, die gegen das Redaktionsstatut verstoßen, verlieren das Recht auf www.mediatechnavigator.com, in den Magazinen und in den dazugehörigen Social-Media-Kanälen Beiträge zu veröffentlichen. Diese Entscheidung erfolgt unabhängig von dem Recht, die stattfindende Lehrveranstaltung abzuschließen – auch unveröffentlichte Beiträge und Arbeiten können bewertet werden.